{"id":34465,"date":"2024-11-18T10:02:24","date_gmt":"2024-11-18T09:02:24","guid":{"rendered":"https:\/\/www.bechtle-plm.com\/?p=34465"},"modified":"2024-11-19T14:35:43","modified_gmt":"2024-11-19T13:35:43","slug":"richtlinie-produkthaftung-eu","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bechtle-plm.com\/wissen\/magazin\/richtlinie-produkthaftung-eu\/","title":{"rendered":"Neue EU-Richtlinie zur Produkthaftung: Herausforderungen und Chancen f\u00fcr Fertigungsunternehmen."},"content":{"rendered":"\n
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Die M\u00e4rkte und Technologien ver\u00e4ndern sich st\u00e4ndig, und Unternehmen m\u00fcssen sich an ein dynamisches rechtliches Umfeld anpassen. Eine der wichtigsten Entwicklungen ist die bevorstehende Umsetzung der neuen EU-Richtlinie zur Produkthaftung. Diese bringt bedeutende Herausforderungen f\u00fcr Fertigungsunternehmen mit sich, vor allem durch die erh\u00f6hte Garantieleistung bei Konstruktionsfehlern. <\/p>\n\n\n\n

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Aktueller Stand des Gesetzgebungsverfahrens.<\/h2>\n\n\n\n

Am 28. September 2022 stellte die Europ\u00e4ische Kommission den Entwurf der neuen Richtlinie vor. Diese befindet sich derzeit in der letzten Phase des Gesetzgebungsverfahrens. Momentan laufen die Diskussionen zwischen den Mitgliedstaaten und den relevanten EU-Institutionen \u00fcber Details wie die genauen Haftungsregelungen und die spezifischen Fristen f\u00fcr die Umsetzung.<\/p>\n\n\n\n

Es wird erwartet, dass die neue Richtlinie bis Ende 2024 verabschiedet wird. Danach haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Das bedeutet, dass die neuen Regelungen voraussichtlich ab dem Jahr 2026 gelten werden. F\u00fcr Produkte, die bereits vorher in den Verkehr gebracht wurden, bleibt die alte Produkthaftungsrichtlinie 85\/374\/EWG weiterhin g\u00fcltig.<\/p>\n<\/div>\n\n\n\n

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\u00dcberblick \u00fcber die neue EU-Richtlinie zur Produkthaftung.<\/h2>\n\n\n\n

Die neue EU-Richtlinie zur Produkthaftung erweitert den Anwendungsbereich erheblich, indem sie auch digitale Produkte und IoT-Anwendungen<\/a> ber\u00fccksichtigt. Ihr Ziel ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Haftung der Hersteller klarer und moderner zu gestalten. <\/p>\n\n\n\n

Hersteller m\u00fcssen k\u00fcnftig nicht nur die Sicherheit physischer Produkte garantieren, sondern auch die Software und digitalen Inhalte, die sie enthalten. Das erfordert gro\u00dfe Anpassungen in der Produktentwicklung und -\u00fcberwachung, um den neuen Standards gerecht zu werden.<\/p>\n\n\n\n

Die Richtlinie regelt zudem zum ersten Mal Haftungsfragen im Zusammenhang mit Fehlern in der Produktkonstruktion sowie bei digitalen Produkten und KI<\/a>-Systemen. Der Fokus auf Konstruktionsfehler bringt neue Herausforderungen f\u00fcr produzierende Unternehmen mit sich. Sie m\u00fcssen sicherstellen, dass ihre Konstruktionsprozesse den aktuellen technischen Standards entsprechen und potenzielle Risiken fr\u00fchzeitig identifiziert und dokumentiert werden.<\/p>\n\n\n\n

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Auswirkungen auf produzierende Unternehmen.<\/h2>\n\n\n\n

Bei Konstruktionsfehlern z\u00e4hlt zuk\u00fcnftig, ob zum Zeitpunkt der Markteinf\u00fchrung eine sicherere Konstruktionsm\u00f6glichkeit vorhanden war, die Sch\u00e4den h\u00e4tte verhindern k\u00f6nnen. Unternehmen m\u00fcssen sicherstellen, dass sie die aktuellen technischen Standards ermitteln, anwenden und dokumentieren. Auch in der Serienproduktion sollte regelm\u00e4\u00dfig gepr\u00fcft werden, ob Anpassungen an der Konstruktion notwendig sind, um neue Risiken zu minimieren und \u00c4nderungen in der Technik zu ber\u00fccksichtigen. Dabei k\u00f6nnen Unternehmen eine Kosten-Nutzen-Abw\u00e4gung treffen, um sinnvolle und wirtschaftlich tragf\u00e4hige Entscheidungen zu f\u00e4llen.<\/p>\n\n\n\n

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